PSA-Prüfung

Prüfung von Anschlagmitteln und Absturzsicherungen

Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Produkte vor jedem Gebrauch und mindestens einmal jährlich - in Abhängigkeit von Einsatzbedingungen und betrieblichen Vorschriften auch in kürzeren Abständen - zu prüfen sind.

DGUV-Regel 112-198 - Benutzung von persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz

Unser Service beinhaltet:

  • Die Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie das Aufbringen von Prüfplaketten
  • Unterbreitung von Vorschlägen für erforderliche notwendige Reparturen sowie Ersatzbeschaffungen.

PSA-Prüfung