Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Johann van Beusekom e.K.

 
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
  
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt, gelten unsere Preise ab Werk Kleve. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%  über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz- ÜberleitungsGesetz vom 09. Juni 1998 zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einervereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wennseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  
§ 4 Lieferzeit
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihremAblauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenenLieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt dierechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
  
§ 5 Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
 
§ 6 Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  
§ 7 Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
  
§ 8 Abnahme und Gefahrenübergang
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstandanzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Kleve. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
  
§ 9 Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sindwir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zurMangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweitdie Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache biszum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hatuns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsachedurch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörendenGegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheitenauf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  
§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Kleve. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebendenStreitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschlußder Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
  
§ 12  Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten,oder Lücken enthalten sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragsparteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken werden die Vertragsparteien diejenige Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

Stand Kleve 2001



Europäischen Online Plattform für Streitschlichtungen

Hier finden Sie den Link zur neuen Europäischen Online Plattform für Streitschlichtungen bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Verkäufern (European Online Dispute Resolution platform/ODR platform), welche ab dem 15.02.2016 technisch funktionfähig sein soll: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

"Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrauchschlichtungstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet."


Diese Plattform kann vom Verbraucher bei Streitigkeiten mit uns genutzt werden, verpflichtend ist das jedoch nicht.
Unsere E-Mail lautet: info@van-beusekom.de


Johann van Beusekom e.K. Inh. Thomas van Beusekom