Wer in Bereichen arbeitet, in denen ein Tages-Lärmexpositionspegel von mehr
als 80 dB(A) herrscht, hat Anspruch auf entsprechenden Gehörschutz. Ihn hat das
Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und er muss dem Stand der Technik
entsprechen. Es gelten die sicherheitstechnischen Anforderungen der
Europäischen Norm EN 352 1-4.
Kriterien bei der Auswahl sind unter anderem die Vorlage eines
Prüfzeugnisses (Baumusterprüfung), die Schalldämmung, der Tragekomfort, die
Arbeitsumgebung, mögliche medizinische Auffälligkeiten und bereits vorhandene
Hörverluste. Auch muss der Gehörschutz mit anderen Ausrüstungsstücken vereinbar
sein, die am Kopf getragen werden.
Die Europäischen Normen (EN) im Überblick:
- EN
352-1: Kapselgehörschützer
- EN
352-2: Gehörschutzfropfen
- EN
352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
- EN
352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Kriterien
Die Praxis zeigt, dass bei der Auswahl des passenden Gehörschutzes zwei
Faktoren eine zentrale Rolle spielen: Neben der Hygiene geht es immer auch um
Tragekomfort. Nur dann wird Schutzausrüstung auch zuverlässig genutzt. So
sollten es die für den Arbeitsschutz Verantwortlichen im Betrieb den
betreffenden Mitarbeitern überlassen, für welches Produkt sie sich letzten
Endes entscheiden. Das gilt für Meister ebenso wie für Sicherheitsingenieure
und Sicherheitsbeauftragte. Neben der technischen Eignung des Gehörschutzes
geht es also immer auch um die Eigenverantwortung für die persönliche
Sicherheitsausrüstung.
Ab welchem Schallpegel muss der Gehörschutz getragen werden?
In der EU-Gesetzgebung gilt seit Februar 2006 der verschärfte untere
Auslösewert von 80 Dezibel. Zuvor lag er bei 85 dB(A). Das ist seit der
Änderung nun der obere Auslösewert, der das Anlegen von Gehörschutz zwingend
vorschreibt und den Personenkreis, der unter diese Regelung fällt, erweitert
hat: Viele Mitarbeiter, die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen
waren, müssen seitdem berücksichtigt werden - wie zum Beispiel
Gelegenheitsarbeiter in der Leichtindustrie oder Mitarbeitende in öffentlichen
Versorgungsbetrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Stöpsel und Kapsel?
Bei der Entscheidung für den passenden Gehörschutz geht es um zwei Systeme,
die jeweils ihre eigenen Vorteile bieten und individuell abgewogen werden
müssen.
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
- wenn
nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen.
- wenn
Arbeitsplätze andauernder Lärmeinwirkung ausgesetzt sind.
- wenn
es zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützer kommt.
- wenn
eine Brille oder Schutzbrille und ein Gehörschutz gleichzeitig getragen
werden.
Kapselgehörschützer sind zu empfehlen,
- wenn
ein häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist - etwa
bei einem kurzen Aufenthalt im Lärmbereich oder bei nur kurzzeitiger
Lärmeinwirkung.
- wenn
wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden.
- wenn
eine Neigung zu Gehörgangs-Entzündung oder Unverträglichkeiten beim Tragen
von Gehörschutzstöpseln zu beobachten sind.