Atemschutz

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Atemschutz

Bodyguards für die Lunge

WICHTIG! Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden!

Zu einer veranwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädlichen Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist.

  • Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt
  • Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf
  • Beim Schweißen entsteht Rauch

Um diese und andere Gefahrenstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken eingesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen.

Welche Schutzstufen gibt es bei Atemschutzmasken?

  • Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1
    Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert = max. Arbeitsplatzkonzentration)

  • Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2
    Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen, wie z.B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauch. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.
  • Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3
    Je giftiger oder krebserregender ein Stoff ist, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.

Wann ist ein Aktivkohlefilter notwendig?
Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.

Wann muss ich einen Kombinationsfilter aus Gas- und Partikelfilter P2 benutzen?
Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z.B. beim Farbspritzen, Sprühkleben)