Sobald es bei der Arbeit zu
Verletzungen im Handbereich kommen kann, müssen nach Vorschrift der
gesetzlichen Unfallversicherung Handschuhe getragen werden (§ 4 (2) VGB 1). Die
Anforderungen an den Handschutz sind so vielfältig wie die Materialien, aus
denen er hergestellt wird: Handschuhe müssen am Arbeitsplatz ebenso vor
mechanischen und chemischen Einwirkungen schützen wie z.B. vor extrem niedrigen
oder hohen Temperaturen. Auch die Passform und das Tastempfinden spielen bei
der Auswahl des richtigen Handschuhs eine wichtige Rolle. Hier gibt es einen
Überblick über das Material und die geltenden EN-Normen.
Gliederung nach Gefahrenstufen
Handschuhe werden entsprechend
des Risikoniveaus in drei Gruppen eingeteilt - einfache, mittlere oder komplexe
Ausführung. Es ist darauf zu achten, dass Handschuhe gewählt werden, die ein
entsprechendes Schutzniveau gewährleisten.
Gefahrenstufen
Kategorie 1
Geringe oder keine Verletzungsgefahr, z.B. bei allgemeinen
Reinigungs- und Reparaturarbeiten (minimale Risiken)
Kategorie 2
Ernstzunehmende Verletzungsgefahr, die in nahezu allen
Industrieanwendungen auftritt (mittlere Risiken)
Kategorie 3
Verbunden mit lebensbedrohenden Tätigkeiten: Umgang mit
kontaminierten Stoffen oder hochkorrosiven Chemikalienmischungen,
Feuerbekämpfung oder Hochspannungsarbeiten (irreversible Risiken)
Schutz gegen Stosseinwirkungen
Die Norm EN 388 gilt für
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken. Sie legt Anforderungen,
Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen gegen vier
mechanischen Gefahren fest: Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich. Eine
Überarbeitung der Norm ist notwendig, da die stetige Weiterentwicklung von
schnittfesten Garnen beim Coup-Test zu einer hohen Streuung in den Messwerten
und einer schlechten Reproduzierbarkeit geführt hat.
Neues Prüfverfahren nach EN
13594:2015, das optimal durchgeführt werden
kann, um Schutz gegen Stöße auszuweisen. Pass- oder Fail-Test, d.h. besteht der
Handschuh den Test, wird unterhalb des Piktogramms nach der fünften Ziffern ein
>P< für Bestanden (Pass) ausgewiesen. Bei Nichtbestehen (Fail) oder
Nichtdurchführung der Prüfung erfolgt keine Kennzeichnung.