Arbeitshandschuhe

1-12 von 954

Handschutz für jeden Job

Sobald es bei der Arbeit zu Verletzungen im Handbereich kommen kann, müssen nach Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung Handschuhe getragen werden (§ 4 (2) VGB 1). Die Anforderungen an den Handschutz sind so vielfältig wie die Materialien, aus denen er hergestellt wird: Handschuhe müssen am Arbeitsplatz ebenso vor mechanischen und chemischen Einwirkungen schützen wie z.B. vor extrem niedrigen oder hohen Temperaturen. Auch die Passform und das Tastempfinden spielen bei der Auswahl des richtigen Handschuhs eine wichtige Rolle. Hier gibt es einen Überblick über das Material und die geltenden EN-Normen.

Gliederung nach Gefahrenstufen

Handschuhe werden entsprechend des Risikoniveaus in drei Gruppen eingeteilt - einfache, mittlere oder komplexe Ausführung. Es ist darauf zu achten, dass Handschuhe gewählt werden, die ein entsprechendes Schutzniveau gewährleisten.

Gefahrenstufen

Kategorie 1

Geringe oder keine Verletzungsgefahr, z.B. bei allgemeinen Reinigungs- und Reparaturarbeiten (minimale Risiken)

Kategorie 2

Ernstzunehmende Verletzungsgefahr, die in nahezu allen Industrieanwendungen auftritt (mittlere Risiken)

Kategorie 3

Verbunden mit lebensbedrohenden Tätigkeiten: Umgang mit kontaminierten Stoffen oder hochkorrosiven Chemikalienmischungen, Feuerbekämpfung oder Hochspannungsarbeiten (irreversible Risiken)

Schutz gegen Stosseinwirkungen

Die Norm EN 388 gilt für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken. Sie legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen gegen vier mechanischen Gefahren fest: Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich. Eine Überarbeitung der Norm ist notwendig, da die stetige Weiterentwicklung von schnittfesten Garnen beim Coup-Test zu einer hohen Streuung in den Messwerten und einer schlechten Reproduzierbarkeit geführt hat.

Neues Prüfverfahren nach EN 13594:2015, das optimal durchgeführt werden kann, um Schutz gegen Stöße auszuweisen. Pass- oder Fail-Test, d.h. besteht der Handschuh den Test, wird unterhalb des Piktogramms nach der fünften Ziffern ein >P< für Bestanden (Pass) ausgewiesen. Bei Nichtbestehen (Fail) oder Nichtdurchführung der Prüfung erfolgt keine Kennzeichnung.